Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Aufträge werden zu den nachstehend aufgeführten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ausgeführt. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung.
Allgemeines
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich in EURO netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht anders schriftlich vereinbart. Maßgebend sind die am Tage der Auftragserteilung gültigen Verkaufspreise.
Mustersendungen erfolgen gegen Berechnung und werden nicht zurückgenommen.
2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt unfrei durch Sendung der Ware ab Lager, es sei denn, es wird schriftlich die frachtfreie Lieferung vereinbart. In allen Fällen, auch bei frachtfrei gelieferter Ware, reist diese auf Gefahr des Käufers.
Alle genannten / vereinbarten Lieferzeiten sind unverbindlich – es sei denn – zwischen den Parteien wird schriftlich und ausdrücklich ein „garantierter“ (fixer) Liefertermin vereinbart.
Umstände, welche die Bestellung oder Lieferung bestellter Ware unmöglich machen oder erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen oder sonstige unvorhergesehene, unverschuldete Hindernsse entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferungspflicht.
3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und der Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand entstandenen und noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware im Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung bzw. Aufnahme einzelner Forderungen in eine laufende (Teil- bzw. Abschlags-)Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den vereinbarten Eigentumsvorbehalt nicht auf. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
4. Zahlung
Die Lieferung erfolgt nach Vorkasse, wenn nichts anders schriftlich vereinbart.
Die Nichterfüllung vereinbarter Zahlungsbedingungen befreit den Verkäufer von allen Lieferungsverpflichtungen aus diesem oder einem anderen mit dem Käufer geschlossenen Vertrage.
5. Gewährleistung und Rügepflichten
Die Ansprüche des Käufers gegen den Anbieter bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.
Ausdrücklicher Hinweis: Der Käufer ist insbesondere dazu verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen und bei Feststellung eines Mangels den Anbieter unverzüglich hierüber zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Unterlassen einer rechtzeitigen Mängelanzeige führt zur Genehmigung der Ware.
Weitergehende Ansprüche des Käufers, im Besonderen auf Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen
6. Retouren
Nicht vereinbarte Retourensendungen an uns gehen ungeöffnet an den Absender zurück. Nicht mehr einwandfreie oder überaltete Ware kann nicht vergütet werden.
7. Haftungsbeschränkung.
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Anbieter nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.
Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
8. Gesrichtsstand
Gerichtsstand ist in Berlin-Charlottenburg. Es gilt das deutsche Recht.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vetrages hiervon unberührt. Die Vetragsparteien sind im Fall einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirkamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.